Zertifizierungsanforderungen für Mediatoren ab März 2024

Ausbildungslehrgang

Um als Zertifizierter Mediator zu arbeiten, muss zunächst ein Ausbildungslehrgang absolviert werden. Dieser Lehrgang muss mindestens 130 Präsenz­zeitstunden umfassen und neben den theoretischen Inhalten vor allem praktische Übungen und Rollenspiele enthalten.

Weiterhin muss der Lehrgang die Inhalte aus der Anlage zur Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung→ umfassen. Da die Ausbildung auch juristische Komponenten beinhaltet, kann das ausbildende Institut auch Juristen zu den Präsenz-Lehrgängen hinzuziehen.

Praxisfall

Die Rechtsverordnung zum Zertifizierten Mediator schreibt vor, dass angehende Mediatoren bis spätestens drei Jahre nach Abschluss des Lehrgangs fünf praktische Mediationsfall akquiriert haben.

Die präsentierten Mediationsfälle müssen den Mediationsbegriff des § 1 des Mediationsgesetzes erfüllen. Nicht dazu gehören Telefonmediationen von Rechtsschutzversicherungen, „nur“ Beratung oder konstruierte Fälle.

Einzelsupervision

Dei oben genannten Praxisfälle müssen bis pätestens drei jahre nach Abschluss des Ausbildungslehrgangs in sogenannten Einzelsupervisionen mit einem Ausbilder oder einer Person, die die Anforderungen aus der ZMediatAusbV erfüllt, reflektiert werden.

Der Umfang und der Ablauf dieser Supervision ist in der Verordnung nicht genannt. Daher kann hier auch ein Telefongespräch oder ein Skype-Interview in ausführlicher Form reichen.

Alle vier Jahre 40 Stunden Fortbildung

Um Zertifizierter Mediator zu bleiben muss in Vierjahresintervallen, beginnend mit der dem Ausstellungsdatum der Bescheinigung über die fünf supervidierten Mediationen, jeweils 40 Zeitstunden an Fortbildung nachgewiesen werden.

Diese Regelung gilt bei Ausbildungsbeginn vor sowie nach dem 1. März 2024.

Es ist nicht vorgeschrieben, ob diese Fortbildungszeit am Stück absolviert werden muss. Das heißt, der Zertifizierte Mediator kann durchaus die Zeit auch in mehreren Einzelfortbildungen „sammeln“

BEGINN DER MEDIATIONSAUSBILDUNG VOR DEM 1. MÄRZ 2024

Wer seine Mediationsausbildung spätestens am 29. Februar 2024 begonnen hat und einschließlich der ersten Supervision zwischen dem 31. August 2017 und dem 29. Februar 2028 abschließt, benötigt einen Ausbildungslehrgang im Umfang von nur 120 Präsenzzeitstunden. Außerdem darf er sich bereits nach der ersten Supervision als zertifizierter Mediator bezeichnen. Anschließend sind weitere vier Fälle binnen zwei Jahren zu mediieren und in einer Supervision zu reflektieren, um die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ weiterhin führen zu dürfen. Der Unterschied zur aktuellen Rechtslage besteht also im Wesentlichen darin, dass man sich früher als zertifizierter Mediator bezeichnen darf.

Auch hier noch einmal der Hinweis

Die Zertifizierung erfolgt nicht durch eine offizielle Stelle. Es liegt in der Eigeninitiative und Verantwortung des Zertifizierten Mediators, sich selbst um eine Prüfstelle zu bemühen, die seine Zertifizierung verlängert. Er zertifiziert sich quasi selbst. Wer die Bezeichnung unberechtigt führt, riskiert eine Abmahnung und ggf. eine Unterlassungsklage.