Zertifizierung mit Ausbildungsbeginn nach dem 1. März 2024 ("neue ZMediatAusbV")
Fünf supervidierte Mediationen
Angehende Mediatoren müssen bis spätestens
drei Jahre nach Abschluss ihres Ausbildungslehrgangs fünf Mediationen
als Mediator oder Co-Mediator durchgeführt haben müssen. Diese
Mediationen sind innerhalb der Dreijahresfrist jeweils einer
Einzelsupervision zu unterziehen. Bei uns läuft die Supervision
grundsätzlich in einem online-Format und wird durch eine:n qualifizierte:n
Supervisor:in durchgeführt.
Bei Anmeldung erhalten Sie von uns einen vorbereiteten Fragebogen, auf dem Sie Ihren Mediationsfall vorstellen. Pro Fall muss ein Bogen ausgefüllt werden. Vorbereitend prüft einer unserer Zertifizierten Mediatoren den eingereichten Fall (die Fälle), um dann mit Ihnen in die Supervision gehen zu können. Im Rahmen der Supervision werden die Mediationen einzeln durchgesprochen und
reflektiert. Dafür sind pro Fall 30 Minuten angesetzt. Ab drei auf einmal eingereichten Fällen werden zwei Termine angesetzt. Im Anschluss
an die Supervision wird die notwendige Bescheinigung gemäß ZMediatAusbV
ausgestellt. Hier kommen Sie zur Anmeldung Ihrer Mediationsfälle.
Der Umfang und der Ablauf dieser Supervision ist in der Verordnung nicht genannt. Daher kann hier auch ein Telefongespräch oder ein Skype-Interview in ausführlicher Form reichen.
Alle vier Jahre 40 Stunden Fortbildung
Um Zertifizierter Mediator zu bleiben, müssen in Vierjahresintervallen, beginnend mit Bescheinigung über den Abschluss der Ausbildung gemäß § 2 Abs. 6 ZMediatAusbV, jeweils 40 Zeitstunden an Fortbildung nachgewiesen werden. Hierbei können sich die 40 Stunden Fortbildung aus mehreren Fortbildungsmaßnahmen zusammensetzen.
Wenn Sie Ihre Fortbildungen abgeschlossen haben, reichen Sie bei uns Ihre entsprechenden Bestätigungen ein. Bitte beachten Sie, dass diese die Formerfordnisse von § 3 Abs. 3 ZMediatAusbV erfüllen. Unsere Zertifizierten Mediatoren prüfen die Unterlagen und stellen anschließend die entsprechende Verlängerungsbescheinigung für Sie aus. Hier kommen Sie zur Anmeldung für Ihre Zertifikatsverlängerung.
Zertifizierung mit Ausbildungsbeginn vor dem 01. März 2024 ("alte ZMediatAusbV")
Supervidierte Mediationen
Bei Anmeldung (Wort als Link formatieren) erhalten Sie von uns einen vorbereiteten Fragebogen, auf dem Sie Ihren Mediationsfall vorstellen. Pro Fall muss ein Bogen ausgefüllt werden. Vorbereitend prüft einer unserer Zertifizierten Mediatoren den eingereichten Fall (die Fälle), um dann mit Ihnen in die Supervision gehen zu können. Im Rahmen der Supervision werden die Mediationen einzeln durchgesprochen und reflektiert. Dafür sind pro Fall 30 Minuten angesetzt. Ab drei auf einmal eingereichten Fällen werden zwei Termine angesetzt. Im Anschluss an die Supervision wird die notwendige Bescheinigung gemäß ZMediatAusbV ausgestellt. Hier kommen Sie zur Anmeldung Ihrer Mediationsfälle.
Alle vier Jahre 40 Stunden Fortbildung
Wenn Sie Ihre Fortbildungen abgeschlossen haben, reichen Sie bei uns Ihre entsprechenden Bestätigungen ein. Bitte beachten Sie, dass diese die Formerfordnisse von § 3 Abs. 3 ZMediatAusbV erfüllen. Unsere Zertifizierten Mediatoren prüfen die Unterlagen und stellen anschließend die entsprechende Verlängerungsbescheinigung für Sie aus. Hier kommen Sie zur Anmeldung für Ihre Zertifikatsverlängerung.
Auch hier noch einmal der Hinweis
Die Zertifizierung erfolgt nicht durch eine offizielle Stelle. Es liegt in der Eigeninitiative und Verantwortung des Zertifizierten Mediators, sich selbst um eine Prüfstelle zu bemühen, die seine Zertifizierung verlängert. Er zertifiziert sich quasi selbst. Wer die Bezeichnung unberechtigt führt, riskiert eine Abmahnung und ggf. eine Unterlassungsklage.