BEI UNS KÖNNEN SIE IHREN "ZERTIFIZIERTEN MEDIATOR" VERLÄNGERN. SCHNELL UND UNKOMPLIZIERT.

Die ZMediatAusbV schreibt vor, dass der Zertifizierte Mediator nach Abschluss einer entsprechenden Ausbildung regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen muss, um die Zertifizierung zu behalten.

Die aktuellen Fassungen von ZMediatAusbV und des MediationsG finden Sie unter folgendem Link: https://www.gesetze-im-internet.de/zmediatausbv/ sowie https://www.gesetze-im-internet.de/mediationsg/.

Vereinbaren Sie direkt einen Termin für Ihre Zertifizierung. Sie erreichen uns
per Mail info@pruefstelle-zertifizierter-mediator.de
Oder telefonisch unter 05321 6858244

Welchen Nutzen haben Sie und Ihre Klienten vom zertifizierten Mediator?

Der Auftraggeber eines Mediationsverfahrens hat die Gewähr, dass ein Zertifizierter Mediator über eine fundierte Qualifikation und praktische Erfahrung in Sachen Mediation verfügt. Bei nichtzertifizierten Mediatoren muss man diese Qualifikationen erst abprüfen, was viel Zeit in Anspruch nehmen kann.

Wir sehen das Gütesiegel als eine Bestätigung für hohe Kompetenz, fundierte Kenntnisse und umfassendes Know-how in der Mediation.

Letztlich überzeugen aber nur die Qualität und die positiven Ergebnisse der durchgeführten Mediationsverfahren. Wie gut der Mediator gearbeitet hat, beurteilen der Auftraggeber und die beteiligten Konfliktparteien.

Das Gütesiegel

Das Justizministerium hat, entgegen dem Bemühen vieler Interessensverbände, keine zentrale Prüfstelle mit der Zertifizierung von Mediatoren zu beauftragt. Das heißt, es wird vorerst keine Institution geben, die Mediatoren akkreditiert.

Es liegt in der Eigeninitiative und Verantwortung des Zertifizierten Mediators, sich selbst um eine Prüfstelle zu bemühen, die seine Zertifizierung verlängert. Er zertifiziert sich quasi selbst.

Unser Siegel steht für Qualität und das Versprechen, dass in den Supervisionen und Weiterbildungen zum Zertifizierten Mediator alle Anforderungen umgesetzt wurden. Es bestätigt, dass der/die Mediator/in alle erforderlichen Ausbildungsinhalte absolviert hat und die vorgeschriebenen Supervisionen und Weiterbildungen wahrheits- und ordnungsgemäß nachgewiesen hat.