Seit dem 26.07.2012 ist das MediationsG in Kraft. Gemäß § 5 MediationsG→ setzt die Bezeichnung als Zertifizierter Mediator den Abschluss einer Ausbildung voraus, die der Mediator gemäß § 6 MediationsG durch entsprechende Aus- und Fortbil
Die ZMediatAusbV schreibt vor, dass der Zertifizierte Mediator nach Abschluss der Ausbildung regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen muss, um die Zertifizierung zu behalten. Lesen Sie hier mehr →
Supervisionstermine können per Telefon, Skype und auch persönlich durchgeführt werden. .
Der Auftraggeber eines Mediationsverfahrens hat die Gewähr, dass ein Zertifizierter Mediator über eine fundierte Qualifikation und praktische Erfahrung in Sachen Mediation verfügt. Bei nichtzertifizierten Mediatoren muss man diese Qualifikationen erst abprüfen, was viel Zeit in Anspruch nehmen kann.
Wir sehen das Gütesiegel als eine Bestätigung für hohe Kompetenz, fundierte Kenntnisse und umfassendes Know-how in der Mediation.
Letztlich überzeugen aber nur die Qualität und die positiven Ergebnisse der durchgeführten Mediationsverfahren. Wie gut der Mediator gearbeitet hat, beurteilen der Auftraggeber und die beteiligten Konfliktparteien.
Das Justizministerium hat, entgegen dem Bemühen vieler Interessensverbände, keine zentrale Prüfstelle mit der Zertifizierung von Mediatoren zu beauftragt. Das heißt, es wird vorerst keine Institution geben, die Mediatoren akkreditiert.
Es liegt in der Eigeninitiative und Verantwortung des Zertifizierten Mediators, sich selbst um eine Prüfstelle zu bemühen, die seine Zertifizierung verlängert. Er zertifiziert sich quasi selbst.
Unser Siegel steht für Qualität und das Versprechen, dass in den Supervisionen und Weiterbildungen zum Zertifizierten Mediator alle Anforderungen umgesetzt wurden. Es bestätigt, dass der/die Mediator/in alle erforderlichen Ausbildungsinhalte absolviert hat und die vorgeschriebenen Supervisionen und Weiterbildungen wahrheits- und ordnungsgemäß nachgewiesen hat.