BEI UNS KÖNNEN SIE IHREN "ZERTIFIZIERTEN MEDIATOR" VERLÄNGERN. SCHNELL UND UNKOMPLIZIERT.
Vereinbaren Sie direkt einen Termin für Ihre Zertifizierung. Sie erreichen uns
per Mail info@pruefstelle-zertifizierter-mediator.de
Oder telefonisch unter 05321 6858244
Welchen Nutzen haben Sie und Ihre Klienten vom zertifizierten Mediator?
Der Auftraggeber eines Mediationsverfahrens hat die Gewähr, dass ein Zertifizierter Mediator über eine fundierte Qualifikation und praktische Erfahrung in Sachen Mediation verfügt. Bei nichtzertifizierten Mediatoren muss man diese Qualifikationen erst abprüfen, was viel Zeit in Anspruch nehmen kann.
Wir sehen das Gütesiegel als eine Bestätigung für hohe Kompetenz, fundierte Kenntnisse und umfassendes Know-how in der Mediation.
Letztlich überzeugen aber nur die Qualität und die positiven Ergebnisse der durchgeführten Mediationsverfahren. Wie gut der Mediator gearbeitet hat, beurteilen der Auftraggeber und die beteiligten Konfliktparteien.
Wirklich unabhängige Prüfstelle?
Wir bezeichnen dieses Angebot so, da wir die Supervisionen für die Verlängerung der Zertifizierung nicht direkt abnehmen, sondern sie weitergeben an von uns unabhängige, den Vorgaben (§ 5& ZMediatAusbV)→ entsprechend ausgebildete Mediatoren.
Das Angebot beinhaltet außerdem, dass jeder Zertifizierte Mediator – egal von welchem Ausbildungsinstitut er kommt – bei uns seine Zertifizierung verlängern lassen kann.
Das Gütesiegel
Das Justizministerium hat, entgegen dem Bemühen vieler Interessensverbände, keine zentrale Prüfstelle mit der Zertifizierung von Mediatoren beauftragt. Das heißt, es wird vorerst keine Institution geben, die Mediatoren akkreditiert.
Es liegt in der Eigeninitiative und Verantwortung des Zertifizierten Mediators, sich selbst um eine Prüfstelle zu bemühen, die seine Zertifizierung verlängert. Er zertifiziert sich quasi selbst.
Unser Siegel steht für Qualität und das Versprechen, dass in den Supervisionen und Weiterbildungen zum Zertifizierten Mediator alle Anforderungen umgesetzt wurden. Es bestätigt, dass der/die Mediator/in alle erforderlichen Ausbildungsinhalte absolviert hat und die vorgeschriebenen Supervisionen und Weiterbildungen wahrheits- und ordnungsgemäß nachgewiesen hat.