Voraussetzungen und Rahmenbedingungen.

Seit September 2017 ist die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von Zertifizierten Mediatoren in Kraft getreten. Hier ist eine Übersicht über die Rahmenbedingungen:

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie sich „Zertifizierter Mediator“ nennen?

Die Bezeichnung „Zertifizierter Mediator“ ist mit dem Erlass des Mediationsgesetzes (MediationsG)→ seit 2012 gem. § 5 Abs. 2 gesetzlich geschützt.

Bekanntlich darf sich in Deutschland jeder als Mediator bezeichnen. Dies hat sich mit dem Erlass des Mediationsgesetzes und der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von Zertifizierten Mediatoren nicht geändert.

Seit dem 1. September 2017 dürfen sich diejenigen als Zertifizierte Mediatoren bezeichnen, die gemäß den vorgeschriebenen Inhalten einen Ausbildungslehrgang absolviert haben.

Wichtig: Die Zertifizierung erfolgt nicht durch eine offizielle Stelle. Es liegt in der Eigeninitiative und -Verantwortung des Zertifizierten Mediators, sich selbst um eine Prüfstelle zu bemühen, die seine Zertifizierung verlängert. Er zertifiziert sich quasi selbst. Wer die Bezeichnung allerdings unberechtigt führt, riskiert eine Abmahnung und ggf. eine Unterlassungsklage.

Was sind die Ausbildungsinhalte, um zertifizierter Mediator zu werden?

Die Mindestinhalte einer Ausbildung zum Zertifizierten Mediator sind in § 2 der Verordnung geregelt. Die Ausbildung setzt sich aus einem Ausbildungslehrgang, einem Praxisfall und einer Einzelsupervision zum Praxisfall zusammen.

  • Der Ausbildungslehrgang muss eine Dauer von mindestens 120 Präsenzzeitstunden haben und praktische Übungen enthalten. Die weiteren Inhalte können hier nachgelesen werden
  • Neben dem Ausbildungslehrgang muss der Teilnehmer während des Lehrgangs oder binnen eines Jahres nach dessen Abschluss einen Fall akquirieren, den er als Mediator oder Co-Mediator leitet.
  • Dieser Praxisfall muss anschließend in einer Einzelsupervision mit einem Ausbilder reflektiert werden. Zum Umfang dieser Supervision macht der Verordnungsgeber keine Vorgaben.
  • Mit Erfüllung der obigen drei Punkte ist die Ausbildung abgeschlossen und der Teilnehmer erhält eine entsprechende Bescheinigung.