Mediatoren Zertifizierung nach der ab dem 1. März 2024 gültiger ZMediatAusbV

Fünf supervidierte Mediationen

Angehende Mediatoren müssen bis spätestens
drei Jahre nach Abschluss ihres Ausbildungslehrgangs fünf Mediationen
als Mediator oder Co-Mediator durchgeführt haben müssen. Diese
Mediationen sind innerhalb der Dreijahresfrist jeweils einer
Einzelsupervision zu unterziehen. Bei uns läuft die Supervision
grundsätzlich in einem online-Format und wird durch eine:n qualifizierte:n
Supervisor:in durchgeführt.

Bei Anmeldung erhalten Sie von uns einen vorbereiteten Fragebogen, auf dem Sie Ihren Mediationsfall vorstellen. Pro Fall muss ein Bogen ausgefüllt werden. Vorbereitend prüft einer unserer Zertifizierten Mediatoren den eingereichten Fall (die Fälle), um dann mit Ihnen in die Supervision gehen zu können. Im Rahmen der Supervision werden die Mediationen einzeln durchgesprochen und
reflektiert. Dafür sind pro Fall 30 Minuten angesetzt. Ab drei auf einmal eingereichten Fällen werden zwei Termine angesetzt. Im Anschluss
an die Supervision wird die notwendige Bescheinigung gemäß ZMediatAusbV
ausgestellt. Hier kommen Sie zur Anmeldung Ihrer Mediationsfälle.

Der Umfang und der Ablauf dieser Supervision ist in der Verordnung nicht genannt. Daher kann hier auch ein Telefongespräch oder ein Skype-Interview in ausführlicher Form reichen.

Alle vier Jahre 40 Stunden Fortbildung

Um Zertifizierter Mediator zu bleiben, müssen in Vierjahresintervallen, beginnend mit Bescheinigung über den Abschluss der Ausbildung gemäß § 2 Abs. 6 ZMediatAusbV, jeweils 40 Zeitstunden an Fortbildung nachgewiesen werden. Hierbei können sich die 40 Stunden Fortbildung aus mehreren Fortbildungsmaßnahmen zusammensetzen.

Wenn Sie Ihre Fortbildungen abgeschlossen haben, reichen Sie bei uns Ihre entsprechenden Bestätigungen ein. Bitte beachten Sie, dass diese die Formerfordnisse von § 3 Abs. 3 ZMediatAusbV erfüllen. Unsere Zertifizierten Mediatoren prüfen die Unterlagen und stellen anschließend die entsprechende Verlängerungsbescheinigung für Sie aus. Hier kommen Sie zur Anmeldung für Ihre Zertifikatsverlängerung.

 

Mediatoren Zertifizierung nach der bis zum 29. Februar 2024 gültiger ZMediatAusbV

Supervidierte Mediationen

Die ZMediatAusbV schreibt vor, dass angehende Mediatoren zum Abschluss Ihrer Ausbildung bis spätestens 12 Monate nach Abschluss Ihres Ausbildungslehrgangs eine Mediation als Mediator oder Co-Mediator durchgeführt haben müssen. Diese Mediation ist einer Supervision zu unterziehen. Innerhalb der zwei auf den Abschluss der Ausbildung folgenden Jahre hat der zertifizierte Mediator mindestens viermal an einer Einzelsupervision, jeweils im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation, teilzunehmen. Die Zweijahresfrist beginnt mit Ausstellung der Bescheinigung nach § 2 Abs. 6 ZMediatAusbV zu laufen.
 
Bei uns läuft die Supervision grundsätzlich in einem online-Format und wird durch einen qualifizierten Supervisor/eine qualifizierte Supervisorin durchgeführt.
Bei Anmeldung (Wort als Link formatieren) erhalten Sie von uns einen vorbereiteten Fragebogen, auf dem Sie Ihren Mediationsfall vorstellen. Pro Fall muss ein Bogen ausgefüllt werden. Vorbereitend prüft einer unserer Zertifizierten Mediatoren den eingereichten Fall (die Fälle), um dann mit Ihnen in die Supervision gehen zu können. Im Rahmen der Supervision werden die Mediationen einzeln durchgesprochen und reflektiert. Dafür sind pro Fall 30 Minuten angesetzt. Ab drei auf einmal eingereichten Fällen werden zwei Termine angesetzt. Im Anschluss an die Supervision wird die notwendige Bescheinigung gemäß ZMediatAusbV ausgestellt. Hier kommen Sie zur Anmeldung Ihrer Mediationsfälle.

Alle vier Jahre 40 Stunden Fortbildung

Um Zertifizierter Mediator zu bleiben, müssen in Vierjahresintervallen, beginnend mit Bescheinigung über den Abschluss der Ausbildung gemäß § 2 Abs. 6 ZMediatAusbV, jeweils 40 Zeitstunden an Fortbildung nachgewiesen werden. Hierbei können sich die 40 Stunden Fortbildung aus mehreren Fortbildungsmaßnahmen zusammensetzen.
Wenn Sie Ihre Fortbildungen abgeschlossen haben, reichen Sie bei uns Ihre entsprechenden Bestätigungen ein. Bitte beachten Sie, dass diese die Formerfordnisse von § 3 Abs. 3 ZMediatAusbV erfüllen. Unsere Zertifizierten Mediatoren prüfen die Unterlagen und stellen anschließend die entsprechende Verlängerungsbescheinigung für Sie aus. Hier kommen Sie zur Anmeldung für Ihre Zertifikatsverlängerung.

Auch hier noch einmal der Hinweis

Die Zertifizierung erfolgt nicht durch eine offizielle Stelle. Es liegt in der Eigeninitiative und Verantwortung des Zertifizierten Mediators, sich selbst um eine Prüfstelle zu bemühen, die seine Zertifizierung verlängert. Er zertifiziert sich quasi selbst. Wer die Bezeichnung unberechtigt führt, riskiert eine Abmahnung und ggf. eine Unterlassungsklage.