Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie sich „Zertifizierter Mediator“ nennen?

Die Bezeichnung „Zertifizierter Mediator“ ist mit dem Erlass des Mediationsgesetzes (MediationsG)→ seit 2012 gem. § 5 Abs. 2 gesetzlich geschützt.

Bekanntlich darf sich in Deutschland jeder als Mediator bezeichnen. Dies hat sich mit dem Erlass des Mediationsgesetzes und der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von Zertifizierten Mediatoren nicht geändert.

Seit dem 1. September 2017 dürfen sich diejenigen als Zertifizierte Mediatoren bezeichnen, die gemäß den vorgeschriebenen Inhalten einen Ausbildungslehrgang absolviert haben.

Seit dem 1.3.2024 gelten neue Regelungen für die Ausbildung und Zertifizierung von Mediatorinnen und Mediatoren. Die bereits im Sommer 2023 im Bundesgesetzblatt verkündete Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) soll zur Qualitätssicherung der Mediationsausbildung beitragen.

Die wichtigste Änderung der Zertifizierungsregeln ist die zeitlich deutlich nach hinten verlagerte Berechtigung, sich als zertifizierte;r Mediator;in zu bezeichnen. Sowohl nach alter wie auch nach neuer Rechtslage müssen Zertifizierungskandidaten nach einer vom Ausbildungsinstitut bescheinigten entsprechenden Fortbildung, fünf Mediationsfälle akquirieren und supervidieren lassen. Während sie sich bisher bereits nach der ersten Supervision als „zertifiziert“ bezeichnen dürfen, müssen sie dafür künftig aber bis zum Abschluss der fünften Supervision warten.

Die Berechtigung, sich als „zertifiziert“ zu bezeichnen, entfällt, wenn die nach der Verordnung vorgeschriebenen Fortbildungen nicht oder nicht fristgerecht durchgeführt werden. Ferner wurden als weitere Lerninhalte die Digitalkompetenz und die Kompetenz zur Durchführung von Online-Mediationen eingeführt und die Ausbildungszeit entsprechend um 10 Stunden auf mindestens 130 Stunden erhöht.

Wichtig: Die Zertifizierung erfolgt nicht durch eine offizielle Stelle. Es liegt in der Eigeninitiative und -Verantwortung des Zertifizierten Mediators, sich selbst um eine Prüfstelle zu bemühen, die seine Zertifizierung verlängert. Er zertifiziert sich quasi selbst. Wer die Bezeichnung allerdings unberechtigt führt, riskiert eine Abmahnung und ggf. eine Unterlassungsklage.